Zollvorschriften
Wer die Welt bereisen möchte muss sich auf unterschiedliche Einreisebestimmungen einstellen.
Was man auf der Reise nach Ägypten mitführen und auf der Heimreise wieder ausführen darf, sollte im Vorfeld bekannt sein, damit beim Zoll keine böse und teure Überraschung auftritt.
Zollbestimmungen zur Einreise nach Ägypten (Nicht-EU-Land)
Wer als deutscher Staatsbürger nach Ägypten reisen will, braucht für die Einreise einen gültigen Reisepass – oder alternativ einen Personalausweis mit zwei biometrischen Passfotos für die bei Ankunft erteilte Einreisekarte. Zudem besteht Visumspflicht.
Wer ein Land außerhalb der Europäischen Union bereist, gilt für die Ein- und Ausreise strengere Zollbestimmungen.
Private Gegenstände
Für die Einreise nach Ägypten dürfen alle persönlichen und für den privaten Gebrauch gedachten Gegenstände wie Smartphone, Fotoapparat, Laptop oder Schmuck zollfrei eingeführt werden. Allerdings kann es vorkommen, dass beim Zoll über bestimmte Gegenstände ein Vermerk gemacht wird, um sicherzustellen, dass man diese Dinge nicht vor Ort verkauft.
Genussmittel
Die Mitnahme von Genussmitteln wie Zigaretten oder alkoholischen Getränken ist vom Zoll festgesetzt und gilt pro Person ab einem Alter von 17 Jahren:
- Tabak 200 Zigaretten
- oder 250 g Tabak
- Alkohol 1 l Spirituosen mit mehr als 22% Alkoholgehalt
- oder 2 l alkoholische Getränke mit weniger als 22% Alkoholgehalt
- oder 4 l nicht schäumende Weine
Werden die Freimengen überschritten, fallen Zollgebühren an. Für Raucher gut zu wissen - Die Preise von Zigaretten sind in Ägypten größtenteils günstiger als in Deutschland.
Waren- und Geldeinfuhr
Für Waren und Geschenke aus dem Duty-Free-Shop sowie für die Einfuhr von Devisen gelten die folgenden Werte:
- Waren/Geschenke Bis zu einem Wert von 200 US-Dollar
- Bargeld Maximal 1.000 Ägyptische Pfund (EGP)
- Devisen Über einem Wert von 10.000 US-Dollar anmelden
Die Landeswährung darf nicht höher als 1.000 Ägyptischen Pfund sein. Wechselt also nicht die ganze Urlaubskasse, vor Ort gibt es ausreichend Wechselstuben und man kann an Bankautomaten mit der Kreditkarte Geld abheben. Führt ihr Beträge in einer anderen Währung ein, müsst ihr diese ab einem Wert von 10.000 US-Dollar am Zoll anmelden.
Medikamente
Die Mitnahme einer Reiseapotheke empfiehlt sich immer – allerdings gelten hier teils strenge Regelungen, die einen bei Nichtbeachtung im schlimmsten Fall sogar ins Gefängnis bringen kann! Insbesondere bei der Mitnahme von starken Medikamenten wie Schmerz- oder Schlafmitteln, die das Bewusstsein verändern können oder unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, solltet ihr auf der Hut sein.
Informiert euch vor Ihrer Reise nach Ägypten beim Auswärtigen Amt über die erlaubten Medikamente/Inhaltsstoffe, um auf Nummer sicher zu gehen. Zudem solltet ihr nur die Menge an Medikamenten einführen, die ihr auch wirklich benötigt – und zwar in der Originalverpackung und im besten Fall mit einem ärztlichen Attest in englischer Sprache.
Sonstiges
Seit April 2019 gilt für die Provinz Hurghada ein Verbot von Einwegplastik, um die Meere zu schützen.
Zollbestimmungen zur Ausreise aus Ägypten (Nicht-EU-Land) nach Deutschland
Die Koffer sind gepackt und ihr seit bereit für den Heimflug. Überprüft noch einmal, ob ihr nicht aus versehen etwas Unerlaubtes aus Ägypten ausführt.
Bei der Rückreise von Ägypten nach Deutschland gelten die nachfolgenden Zollbestimmungen
Reisefreimengen für Genussmittel pro Person ab 17 Jahren
- Tabak und Zigaretten 200 Zigaretten
- oder 100 Zigarillos
- oder 50 Zigarren
- oder 250 Gramm Rauchtabak
- oder eine anteilige Zusammenstellung dieser WarenAlkohol und alkoholische Getränke 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22% Alkoholgehalt
- oder 2 Liter alkoholische Getränke mit weniger als 22% Alkoholgehalt
- oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
- und 4 Liter nicht schäumende Weine
- und 16 Liter Bier
Beim Überschreiten der erlaubten Freimengen fallen Einfuhrabgaben an. Die Höhe richtet sich nach dem Wert der Ware, sodass ihr Kaufbelege unbedingt aufbewahren solltet, ansonsten wird der Warenwert vom Zoll geschätzt.
Waren und Geldwerte pro PersonSouvenirs und Geschenke
- Bei Flug- oder Seereisen bis maximal 430 Euro
- Bei Bahn- oder Autoreisen bis maximal 300 Euro
- Für Personen bis 15 Jahre gilt ein Maximalbetrag von 175 Euro
- Bargeld Maximal 1.000 Ägyptische Pfund (EGP)
- Fremdwährungen bis maximal 10.000 US-Dollar – jedoch nur, wenn diese bei der Einreise angemeldet wurden
Der zollfreie Warenwert bezieht sich auf den Gesamtwert aus Genussmitteln und sonstigen Waren/Souvenirs/Geschenken.
Was dürft ihr auf keinen Fall aus Ägypten (Nicht-EU-Land) ausführen
- Kulturgüter (Teppichwaren, Steine von Kulterbstätten)
- Antiquitäten
- Pflanzen und Tiere (Korallen, Muscheln, versteinertes Holz, etc.)
(Bei der Mitnahme erlaubter Pflanzen braucht ihr die Erlaubnis des Pflanzenschutzamts)
Auf vielen Basaren in Ägypten werden diese Waren legal verkauft, bei Ausfuhr drohen jedoch hohe Strafen. Eine aktuelle Liste, welche Antiquitäten, Pflanzen- und Tierarten nicht aus Ägypten aus und nach Deutschland eingeführt werden, gibt es beim deutschen Zoll.
Genaue und aktuelle Zollangaben sind unter Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat und Reisen in einen Nicht-EU-Staat
zu erfahren.