Sicherheit

 

Wie sicher ist Ägypten aktuell für Reisende

Ägypten ist ein beliebtes Reiseziel. Da das Land jedoch direkt an der Grenze zu Israel und zum Gazastreifen liegt, sind viele Urlauber verunsichert.
Ägypten zeichnet sich durch seine Wüste, die Pyramiden, die Geschichten der Pharaonen und eine wunderschöne Küste am Roten Meer aus. Ob all der Sehenswürdigkeiten und Naturschauspiele ist das nordafrikanische Land seit jeher ein beliebtes Reiseziel.

Viele aber fragen sich---- Ist ein Urlaub in Ägypten angesichts des Krieges im Nahen Osten sicher?

Laut Auswärtigem Amt (AA) kommt es in Ägypten gegenwärtig immer wieder zu pro–palästinensischen Demonstrationen. Bei einer zunehmenden Verschärfung der Lage in Gaza sei auch in den nächsten Zukunft mit weiteren Großdemonstrationen zu rechnen.

Aktuell warnt das AA vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara. Da es in der Vergangenheit mehrfach zu terroristischen Anschlägen gekommen sei, finden in diesen Regionen militärische Operationen statt. Im Gouvernorat Nordsinai gilt derzeit der Ausnahmezustand, welcher mit nächtlichen Ausgangssperren einhergeht. Außerdem ist die Straße von Suez nach Taba für nicht militärische Fahrzeuge gesperrt.

Reisewarnung für den Sinai bzw. Gazastreifen

  • Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in den angrenzenden Gazastreifen. Diese Warnung gelte vor allem auch für Personen mit Familienangehörigen im Gazastreifen. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird aufgrund der aktuellen, unübersichtlichen Sicherheitslage allenfalls in unregelmäßigen Abständen für einen eingeschränkten Personenkreis geöffnet. Besonders gefährlich sei laut AA die Überlandfahrt nach Rafah.
  • Im Süden der Sinai-Halbinsel, dem Gouvernorat Süd Sinai mit den Küstenorten Sharm el Sheikh, Dahab, Nuweiba und Taba am Roten Meer, rät das Auswärtige Amt von unbegleiteten individuellen Ausflügen und Überlandfahrten ab.

Gouvernorat (Provinz) Nordsinai

Von Reisen ins Gouvernorat Nordsinai wird abgeraten.
Die Sicherheitslage im Gouvernorat Nordsinai ist instabil, dies schließt auch das Grenzgebiet zum Gazastreifen mit ein. Es werden sporadisch Anschläge verübt und es kann zu Auseinandersetzungen zwischen den Sicherheitskräften, terroristischen Gruppierungen und anderen bewaffneten Banden kommen. Es besteht auch das Risiko von Entführungen.

Gouvernorat (Provinz) Süd Sinai

Das Risiko von terroristischen Akten besteht auch im Gouvernorat Süd Sinai, einschließlich der Badeorte. Am 26. und 27. Oktober 2023 stürzten zwei nicht identifizierte Drohnen in Taba (Grenzübergang zu Israel) und Nuweiba ab. In Taba wurden mehrere Personen verletzt. Am 28. Februar 2023 kam es zwischen Sicherheitskräften und mutmaßlichen Schmugglern zu einem gewaltsamen Zusammenstoß in der Nähe des Katharinen Klosters.
Unternehmen Sie Überlandfahrten, Ausflüge, Trekkingtouren etc. außerhalb der Badeorte ausschließlich in organisierten Gruppen und in Begleitung einer erfahrenen lokalen Reiseleitung. Vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist.

Grenzgebiet zum Sudan und Libyen

Im Grenzgebiet zum Sudan und Libyen sind Kriminelle und Schmuggler aktiv. In der Sahara und den angrenzenden Gebieten besteht ein hohes Risiko von Entführungen. Alle Grenzgebiete sind militärische Sperrzonen und dürfen nur mit einer Bewilligung der ägyptischen Behörden bereist werden. Beachten Sie die spezifischen Informationen.

Das solltet ihr bei einem Ägypten-Urlaub beachten

  • Größere Menschenansammlungen wie z.B. nach dem Freitagsgebet vor Moscheen oder Demonstrationen sollten gemieden werden. Zudem empfiehlt es sich, während des Aufenthalts wachsam zu sein und sich über den Reiseveranstalter oder die lokalen Medien zu informieren.
  • Tauch- und Schnorchel-Touren, Bergwanderungen sowie Ausflüge in die Wüste sollten nur in hierfür lizenzierter ortsansässiger Begleitung durchgeführt werden und niemals „auf eigene Faust“.
  • Es gibt in mehreren Landesteilen noch immer unzureichend markierte Minenfelder, besonders in folgenden Gebieten: Sinaï, in der Arabischen Wüste entlang der Grenze zu Israel, in der Westlichen Wüste um El Alamein und entlang der Nordküste zu Libyen. Informiert euch im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder bei der Bevölkerung und lasst grösste Vorsicht walten.

Kriminalität
Kleinkriminalität ist vorhanden, insbesondere in Kairo und anderen grossen Städten. Auch wenn die Gefahr von Gewaltverbrechen gegen ausländische Staatsangehörige relativ gering ist, kann dieses Risiko nicht ausgeschlossen werden. Es gibt Meldungen von sexuellen Übergriffen. Es kann zu Entführungen zwecks Lösegelderpressung kommen. Davon können auch ausländische Staatsangehörige betroffen sein.

Beachtet unter anderem folgende Vorsichtsmaßnahmen

  • Seit nachts und allgemein in den Großstädten besonders vorsichtig.
  • Frauen wird generell zu besonderer Vorsicht und Zurückhaltung geraten.
  • Erkundigt euch bei einer lokalen Kontaktperson oder im Hotel ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.

Verkehr und Infrastruktur
Obwohl der Zustand der Straßen verhältnismäßig gut ist, ist der Straßenverkehr gefährlich. Insbesondere auf langen Überlandstrecken sowie auf der Autobahn zwischen Kairo und Alexandria kommt es infolge überhöhter Geschwindigkeit und Missachtung der Verkehrsregeln oft zu tödlichen Unfällen. Nach Möglichkeit sollten lange Überlandfahrten in Minibussen oder Taxis vermieden werden. Ein Unfall eines Reisebusses am 1. Dezember 2022 südlich von Aswan forderte Todesopfer sowie Verletzte, wovon fünf ausländische Staatsangehörige. Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten.
Auf bestimmten Strecken wird der Privatverkehr von ausländischen Staatsangehörigen systematisch von Polizeieskorten begleitet. Erkundigen Sie sich vor Überlandfahrten bei der lokalen Polizei über die Sicherheitsvorschriften.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die gesetzlichen Vorschriften orientieren sich an strengeren Standards und rigideren Moralvorstellungen als in der Schweiz.

Strafbar sind unter anderem

  • das außereheliche Zusammenleben (Ausländer/in mit Ägypter/in)
  • anstößiges Verhalten und Zärtlichkeiten zwischen erwachsenen Personen in der Öffentlichkeit
  • gleichgeschlechtliche Handlungen
  • Alkohol am Steuer (streng verboten) und der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit
  • Beleidigung und öffentlich geäußerte Kritik (auch in den sozialen Medien) gegen den ägyptischen Staat oder die Religion
  • unsittliche Äußerungen
  • das Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Bahnhöfe, Brücken, Antennenanlagen, ausländische Botschaftsgebäude, usw.)

Für zahlreiche Produkte bestehen Beschränkungen oder Verbote für die Ein- und Ausfuhr

  • für die Einfuhr oder Benutzung von funkferngesteuerten Drohnen und gewissen anderen elektronischen Geräten.
  • für die Ausfuhr von Kulturgütern (Antiquitäten, alte Gegenstände, Fossilien, Korallen, etc.). Solche Artikel werden teilweise auf lokalen Märkten angeboten. Artikel, die unter dieses Verbot fallen, können nicht exportiert werden, auch wenn sie eingeführt oder legal erworben wurden.
  • Kopien von Kulturgütern dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie durch das Ministry of Antiquities zertifiziert worden sind. Sie können ausschließlich im erwähnten Ministerium oder in Museen legal erworben werden.
  • Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet. Selbst die Todesstraft ist möglich.Kulturelle Besonderheiten
    Ägypten ist ein vorwiegend muslimisches Land. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Verzichten Sie freitags während der Gebetszeit auf die Besichtigungen von Moscheen. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.Im Falle einer Heirat zwischen Ausländer/in und Ägypter/in muslimischen Glaubens ist den islamischen Verhaltensregeln und den ägyptischen Gesetzen besondere Aufmerksamkeit zu schenken, auch betreffend Obhut- und Sorgerecht gemeinsamer Kinder.

Besondere Hinweise

  • Touren in gewisse Gebiete (siehe oben) dürfen nur mit einer Bewilligung des ägyptischen Innenministeriums und mit lokalen Führerinnen oder Führern unternommen werden.
  • Der Zugang zu Wüstengebieten wird durch die ägyptischen Sicherheitskräfte zeitweise eingeschränkt. Erkundigt euch bei den lokalen Behörden über die Durchführbarkeit von Reisen in diese Gebiete.
    Grundsätzlich gilt: Seit in Ägypten wachsam und sich euren Verhaltens und euren Äußerungen in der Öffentlichkeit und in sozialen Medien bewusst.