Koffer

 

Am Flughafen Hurghada können Koffer bei der Pass- und Zollkontrolle geöffnet werden wenn der Verdacht auf verbotene oder zollpflichtige Gegenstände besteht.

Dies kann bei der Ein- und Ausreise geschehen und ist oft die Folge der Mitnahme von Gegenständen, die nicht den ägyptischen Einfuhr- oder Ausfuhrbestimmungen entsprechen, wie z.B. bestimmte Waffen, Drogen, teilweise Medikamente (z.B. diverse Schmerzmittel, Betäubungsmittel) oder Kulturgüter.

Tip
Wer auf diverse Medikamente angewiesen ist besorgt sich in Deutschland bei seinem Arzt eine Bescheinigung. Damit ist man immer auf der sicheren Seite wenn Fragen am Zoll auftauchen sollten. Insbesondere betrifft dies diverse Schmerzmittel.

Reisende sollten vorab die aktuellen Zollbestimmungen prüfen und verbotene Artikel nicht mitführen.

Stichprobenartige Kontrollen

Am Flughafen Hurghada findet eine Zoll- und Passkontrolle statt, die auch Stichproben bei Gepäckstücken einschließt.

Verdacht

In Deutschland gibt es auf den großen Flughäfen das sogenannte MRK (mehrstufige Röntenkontrollgerät) das filtert automatisch auffällige Gepäckstücke raus die im Zweifel dann geöffnet werden, ganz unabhängig vom Zoll. Wenn die dann von der Gepäckkontrollkraft im Beisein eines Luftsicherheitsassistenten und oder Beamten der Bundespolizei geöffnet werden, wird in der Regel ein Zettel beigelegt.

Sollte der Zoll öffnen und etwas finden wird der Inhaber zum Zoll gebeten um sein Gepäck abzuholen und um Stellungnahme gebeten. Das Verbotene wird beschlagnahmt.

Wenn ein Koffer auffällige Gegenstände enthält oder ein begründeter Verdacht auf die Einfuhr von verbotenen Waren besteht, kann der Zoll den Koffer zur Überprüfung öffnen, auch gewaltsam. Oder es wird einfach nur nachgeschaut wenn ein Gegenstand im Röntgenbild nicht klar definiert werden kann ob dieser nun eine Gefahr darstellt oder nicht.

Verbotene Gegenstände wie z.B. Feuerzeuge, Medikamente und Wertgegenstände gehören grundsätzlich nicht in den Koffer sondern ins Handgepäck.

Ein Grundsatz lautet 

Wertsachen (Bargeld, Kreditkarten usw.) und Medikamente gehören grundsätzlich ins Handgepäck. Während es an Flughäfen hin und wieder verbrecherische Gepäckabfertigungs - Mitarbeitende gibt, gibt es auch dreiste Passagiere, welche Versicherungsschwindel zu begehen versuchen.

Nach meiner Erfahrung konnte ich bisher jedem Zollbeamten, ob in Ägypten oder auch Deutschland, bei einer Kofferkontrolle erklären wozu ich auf meiner Reise bestimmte Gegenstände mitnehme.

Gepäck-Wrapping

Manche Passagiere lassen ihre Gepäckstücke in Plastikfolie einwickeln, bevor der Koffer aufgegeben wird. Das "Gepäck-Wrapping" ist allerdings nicht umsonst. Gegen einen Preis zwischen 10 und 20 Euro, je nach Größe und Art des Gepäckstücks, kann man als Reisender den Service nutzen.

  • Die Folie dient in erster Linie als Schutz, zum einen vor Dieben die es womöglich auf Euer Hab und Gut abgesehen haben.
  • Zum anderen kann keine illegale Schmuggelware in den Koffer gelangen, durch die man möglicherweise unbewusst und unfreiwillig zum Drogenhändler wird.
  • Das "Gepäck-Wrapping" soll außerdem auch noch zusätzlichen Schutz für den Koffer bieten. So kann das Gepäckstück nicht aufplatzen und bleibt von Kratzern und Regen verschont.

Allerdings kann die Folie auch zu Problemen führen.

Das "Gepäck-Wrapping" ist aus folgenden Gründen problematisch

  • Die Enden der Folie können sich am Gepäckband festhängen und somit zu Verzögerungen führen.
  • Es kann zu Problemen bei der Durchleuchtung des Gepäcks kommen.
  • Im Notfall müssen die Behörden das Gepäckstück so schnell wie möglich öffnen können. 

Wenn es zu Störungen kommen sollte wird der Koffer von den Verantwortlichen unter Umständen einfach aufgeschnitten. Es kann dabei zu Beschädigungen kommen.

Gepäckstücke schützen

Um ein Aufplatzen der Koffer zu verhindern verwendet man am besten Koffergurte. 
Zum Schutz vor Diebstahl kann ein Kofferschloss helfen welches bei modernen Koffern oft schon integriert ist.

So gibt es keine Probleme mit dem Gepäck

  • Keine alten oder beschädigte Koffer benutzen, die sich in Gepäcksortieranlagen verheddern können. Bei Beschädigungen wird eventuell keine Rückerstattung gewährt.
  • Gepäck sauber verschließen, aber nicht abschließen. Zum einen locken Schlösser potenzielle Diebe eher an, zum anderen lassen sich diese in der Regel ganz leicht knacken oder umgehen.
  • Der Beleg mit Strichcode, den man nach Aufgabe des Gepäcks erhält, immer sorgfältig aufbewahren.
  • Keine oder möglichst wenige Wertsachen im Koffer verstauen. Wenn dies nötig ist, die Inhalte sauber belegen (z.B. Handyfoto)
  • Nach der Ankunft sofort prüfen ob Koffer nicht beschädigt, evtl. geöffnet wurden und alle Gegenstände noch vorhanden sind.

Bei einem Problem

Sofortige Meldung beim «Lost & Found» am jeweiligen Flughafen, bei der Fluggesellschaft, allenfalls auch bei der lokalen Polizei.

Nachträglich können keine Verlustmeldungen angebracht werden.

Sollte die Fluggesellschaft ihren Verpflichtungen hinsichtlich kurzfristigen Einkäufen (bei Verzögerung) oder Entschädigung bei Totalverlust nicht nachkommen, kann man sich an eines der gängigen Flugpassagierportale wie refund.me oder AirHelp wenden.

Wer sich solche Auseinandersetzungen sparen will, schließt einfach eine Reisegepäckversicherung ab. Kontrolliert genau, ob man nicht doppelt versichert ist (wenn z.B. die Reise zu mindestens 60% mit einer Master Card Gold bezahlt ist, ist das Gepäck automatisch gedeckt, allerdings auch hier nur mit limitierter Versicherungssumme). Ein Blick in die Versicherungsangebote lohnt sich.