Erstattung bei Flugverspätungen und Ausfall
Wann gibt es Entschädigung
Ist ein Flug überbucht, wird kurzfristig annulliert oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, steht Passagieren laut EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung zu - je nach Länge der Flugstrecke sind das 250 bis 600 Euro.
Ab fünf Stunden Verspätung haben Reisende die Möglichkeit vom Ticketkauf zurückzutreten. Die Airline muss dann den vollständigen Kaufpreis erstatten.
Gesetzliche Entschädigung nach EU-Recht
- Kurzstrecke (bis 1.500 km) 250 €
- Mittelstrecke (1.500 bis 3.500 km) 400 €
- Langstrecke (über 3.500 km) 600 €
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(Voraussetzung ist eine Verspätung von mindestens 3 Stunden am Zielort und die Airline muss die Schuld tragen).

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All das gilt unter der Voraussetzung, dass der Flug von einem Flughafen in der EU startet oder von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt wird.
Keine Entschädigung müssen Airlines bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen zahlen. Dazu zählen etwa extremes Unwetter, Naturkatastrophen oder eine Terrorwarnung. Fluggäste können bei großer Verspätung auch dann eine Entschädigung fordern, wenn eine Reise aus mehreren Flügen besteht und diese von unterschiedlichen Gesellschaften durchgeführt wurden, so ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Entscheidend ist, dass es sich um eine zusammenhängende Buchung handelt, also etwa ein Reisebüro die Flüge kombiniert, dafür einen Gesamtpreis in Rechnung stellt und ein einheitliches Ticket ausgibt.
Wo gibt es Hilfe
Helfen kann euch dabei
- die Airline selbst (durch direkte Fristsetzung),
- kostenlose Schlichtungsstellen,
- Verbraucherschützer oder
- digitale Fluggasthelfer-Portale gegen Provision.
Kostenlose & offizielle Anlaufstellen
- Schlichtungsstelle Reise und Verkehr Vermittelt kostenlos, wenn die Airline angeschlossen ist und Sie sich zuvor dort beschwert haben.
- Schlichtungsstelle Luftverkehr Zuständig beim Bundesamt für Justiz, falls die Fluggesellschaft nicht beizutreten ist.
- Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ) Hilft kostenlos bei Flugärger mit Airlines aus dem EU-Ausland, Island, Norwegen oder UK.
- Verbraucherzentralen Bieten mit dem Online-Tool Flugärger Hilfe zur Selbsthilfe und Musterbriefe.Kommerzielle Fluggasthelfer
- Portale wie Flightright, Airhelp, Fairplane oder EUclaim Übernehmen die Durchsetzung, behalten im Erfolgsfall aber eine Provision von ca. 20 bis 50 Prozent ein.
- Sofortentschädiger wie euflight zahlen Geld oft sofort aus, ziehen dafür aber eine höhere Servicegebühr ab.
Wie kann ich eine Flugverspätung beweisen
Um eine Flugverspätung nachzuweisen, muss die tatsächliche Ankunftszeit am Endziel (Öffnen der Flugzeugtüren) dokumentiert werden.
- Bewahrt die Bordkarte, die Buchungsbestätigung und den Gepäckschein auf.
- Lasst euch die Verspätung am Schalter schriftlich von der Airline bestätigen oder macht Fotos von den Anzeigetafeln.
Wichtige Beweismittel
- Bordkarten und Tickets Auch digitale Bordkarten oder E-Tickets gut aufheben.
- Schriftliche Bestätigung Am Flughafenschalter von Airline-Mitarbeitern ein Dokument mit Flugnummer, Datum, Uhrzeit und Grund der Verspätung ausstellen und unterschreiben lassen.
- Fotos und Screenshots Bilder von Infotafeln am Flughafen oder Benachrichtigungen (SMS, E-Mail, App-Meldungen) der Airline sichern.
- Flugdaten-Tracking Online-Dienste wie Flightradar24 oder FlightAware nutzen, um den genauen Flugverlauf und die tatsächliche Landezeit nachträglich zu protokollieren.
Wann gibt es keine Entschädigung bei Flugverspätung
Eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung entfällt, wenn die Verspätung am Zielort weniger als drei Stunden beträgt, außergewöhnliche Umstände (wie Unwetter, Naturkatastrophen oder Streiks von externem Personal) vorliegen, die Airline die Verspätung nicht verschuldet hat oder ihr zu spät am Gate erscheint.
Keine Entschädigung bei diesen Gründen
- Kurze Verspätung Die Ankunft am Endziel liegt unter drei Stunden nach der regulären Zeit.
- Außergewöhnliche Umstände Unwetter, Nebel, Sturm, Vulkanausbrüche oder politische Unruhen.
- Streik Arbeitskampfmaßnahmen des Flughafenpersonals, der Flugsicherung oder des Bodenpersonals (nicht bei Streiks des eigenen Airline-Personals).
- Sicherheitsrisiken Sabotageakte, Bombendrohungen oder unerwartete Sicherheitsmängel am Flugzeug.
- Flugvorfeld-Vorfälle Vogelschlag am Triebwerk
Keine Entschädigung bei eigenem Verschulden
Verspäteter Check-in Ihr seit nicht rechtzeitig am Schalter oder am Gate erschienen
Ungültige Papiere Euch fehlen die nötigen Reisedokumente oder das Visum.
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Selbst wenn keine finanzielle Entschädigung fließt, habt ihr bei längeren Wartezeiten ab zwei Stunden oft ein Recht auf Betreuungsleistungen wie Essen und Getränke durch die Fluggesellschaft.