| Sicherheitshinweise |
| Geschrieben von: Administrator | |||
| Freitag, den 08. Januar 2010 um 18:03 Uhr | |||
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Aktuelle HinweiseStand v. 09.12.2011
Bei gewalttätigen Auseinandersetzungen im Gebiet um den Tahrir-Platz in Kairo sowie im Umfeld von Polizeistationen in anderen Städten ist es seit dem 18.11.2011 zu zahlreichen Toten und Verletzten gekommen. Reisenden in Ägypten wird daher weiterhin dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Dieser Hinweis gilt insbesondere für die urbanen Zentren, und derzeit ganz besonders für das Gebiet um den Tahrir-Platz und das Fernsehgebäude (Maspero) in Kairo. Reisen nach Ägypten sollten bis auf weiteres auf Kairo, die Urlaubsgebiete am Roten Meer, die Touristenzentren in Oberägypten (insbes. Luxor, Assuan, Nilkreuzfahrten) und auf geführte Touren in der Weißen und Schwarzen Wüste beschränkt werden. Von Reisen in die übrigen Landesteile wird aufgrund der nach wie vor unübersichtlichen und unsteten Sicherheitslage weiterhin abgeraten. Im Bereich des Nord-Sinai und des ägyptisch-israelischen Grenzgebietes ist besondere Vorsicht geboten. Nächtliche Überlandfahrten sollten generell vermieden werden. Im Zusammenhang mit den am 28. November 2011 beginnenden und in verschiedenen Etappen bis März 2012 andauernden Wahlen zum Parlament und zum Shura-Rat wird insbesondere auch zu besonderer Vorsicht im räumlichen Umfeld von Wahllokalen gemahnt, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu Demonstrationen und Ausschreitungen zwischen Anhängern rivalisierender Parteien kommt.
Sicherheitslage (11/2011) Sicherheitshinweise Ägypten vom 06.11.2011 durch das Auswärtige Amt Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab. Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat. Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmäßig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Eine effektive Sicherung dieser unbewohnten weiten Region ist nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen. In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es in Ägypten Anschläge auf Hotels und Touristenziele. Die ägyptische Regierung unternimmt große Anstrengungen, um die Bevölkerung wie auch Touristen vor terroristischen Gewaltakten zu schützen. Landesweit ist eine hohe Polizeipräsenz vorhanden. Außerdem werden Touristenbusse und -züge durch Sicherheitskräfte begleitet. Alle Wegstrecken in Ägypten sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesichterte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.Reisen über Land Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmten Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen. Minengefahr Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr. Fährschiffe, wie sie über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards; ihre Benutzung stellt daher ein erhöhtes Risiko dar. Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen, insbesondere in Hurghada und Sharm El-Sheikh, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Dennoch kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen. Zollvorschriften In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u. a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen), auch wenn diese legal käuflich erworben wurden. Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann. Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet. Ägypten ist im Hinblick auf Moralvorstellungen und Verhaltensregeln ein vergleichsweise liberales Land. Dennoch werden bestimmte Verhaltensweisen vom ägyptischen Recht als unmoralisch missbilligt und können unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere für Prostitution und Ehebruch, die anders als im deutschen Recht ausdrücklich strafbar sind. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde. Fotografieren Da im Islam die Abbildung von Menschen untersagt ist, fragen Sie die einzelnen Personen vorher um Erlaubnis. Flughäfen, Bahnhöfe, Brücken und Häfen gelten als Militäranlagen und dürfen nicht fotografiert werden. Wer in Museen und Grabanlagen fotografieren möchte, muss häufig eine Gebühr entrichten. Auch hier findet inzwischen eine Lockerung statt und wird nicht mehr allzu eng gesehen. Eine Möglichkeit für "sein" schönstes Foto findet man immer.
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 19. Dezember 2011 um 20:03 Uhr |
