| Reisemitbringsel |
| Geschrieben von: Administrator | |||
| Freitag, den 08. Januar 2010 um 18:04 Uhr | |||
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Zollvorschriften
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Deutsche Urlauber dürfen vom 1. Dezember an mehr Mitbringsel aus allen Nicht-EU-Ländern zollfrei einführen. Die Freimenge für zollfreie Waren erhöht sich für Flug- und Schiffsreisende bei bei vielen Produkten wie etwa Kleidung oder Elektroartikel von bisher 175 auf 430 Euro. Die ab dem 1. Dezember 2008 geltenden Regelungen im Überblick: (z.Z. gültig)
a) 200 Zigaretten oder 2. Alkohol und alkoholhaltige Getränke (nur für Personen ab 17 Jahren): a) Ein Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder 3. Arzneimittel: die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge 4. Kraftstoffe: (neu! war bisher explizit ausgeklammert) für jedes Motorfahrzeug: a) die im Hauptbehälter befindliche Menge und 5. andere Waren: a) bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro;
Die Waren, für die eine besondere Mengengrenze nach den Nummern 1 bis 4 gilt, werden beim Warenwert nicht mit eingerechnet. Für Bewohner grenznaher Gemeinden zur Schweiz, Arbeitnehmer, die zu ihrem Arbeitsplatz im Drittland pendeln und bestimmte Personen in Ausübung ihres Berufes, wie z.B. Berufskraftfahrer, gelten weiterhin eingeschränkte Freimengen. Quelle: [Zoll.de, Bundesfinanzdirektionen Berlin und Köln, Hotelkritiken.de]
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| Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 03. September 2011 um 13:51 Uhr |

