| Luftsicherheit |
| Geschrieben von: Administrator | |||
| Freitag, den 08. Januar 2010 um 17:56 Uhr | |||
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Luftsicherheitshinweise auf europäischen Flughäfen Ab dem 6. November 2006 darf nur noch eine beschränkte Menge von Flüssigkeiten im Handgepäck durch die Sicherheitskontrollen mitgenommen werden. Die Europäische Union hat diese neuen Sicherheitsvorschriften als Reaktion auf die in London am 10. August 2006 vereitelten Anschläge auf den Luftverkehr mittels flüssigen Sprengstoffen erlassen. Die einzelnen Flüssigkeitsbehälter dürfen ein Fassungsvermögen von höchstens 100 ml haben. Die Flüssigkeitsbehälter sind in einen wieder verschließbaren transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal 1 Liter (ca. 20 x 20 cm) zu verstauen und an der Kontrollstelle getrennt vorzulegen. Darüber hinaus dürfen flüssige Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung) die während des Fluges benötigt werden, mitgeführt werden; die Notwendigkeit ist an den Kontrollstellen glaubhaft zu machen. Nicht betroffen sind Flüssigkeiten, die hinter den Kontrollstellen, etwa in den Duty-free Geschäften, erworben werden.
Auswirkung auf Flughäfen und Passagiere Wird die Flüssigkeitsbeschränkung für Probleme an den Flughäfen sorgen?
Reichweite der Flüssigkeitsbeschränkung Für welche Flüge gilt die Verordnung? Die europäische Verordnung zur Beschränkung der im Handgepäck mitzuführenden Flüssigkeitsmenge ist auf alle Flüge anwendbar, die von Flughäfen innerhalb der EU abgehen, unabhängig vom Ziel und unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft. Sie deckt auch Passagiere ab, die an einem Flughafen innerhalb der Union von einem Flug auf den nächsten umsteigen; für Passagiere, deren erster Flug an einem Flughafen innerhalb der EU beginnt, werden gewisse Ausnahmen vorgesehen. Welche Flüssigkeiten werden abgedeckt? Die Mengenbeschränkung erfasst Flüssigkeiten in einem weiten Sinne. Sie erfasst danach sowohl Getränke oder Parfum als auch Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen und die Inhalte von Aerosolen (Druckbehältnisse). Hierunter fallen z. B. Zahnpasten, Haargel, Gesichtscremes, flüssige Seifen, Deodorants und Rasierschaum. Warum werden alle Flüssigkeiten erfasst? Der gegenwärtige Stand der Technik erlaubt es nicht, ungefährliche von gefährlichen Flüssigkeiten im Rahmen des operativen Kontrollvorgangs effektiv unterscheiden zu können. Aus diesem Grund gilt die Mengenbeschränkung für alle Flüssigkeiten. Es dürfen nur geringe Mengen mitgeführt werden, die zur Erstellung wirksamer Sprengstoffe nicht ausreichen würden. Sogar Wasser? Auch Wasser fällt unter die Bestimmung, da man Wasser an den Kontrollstellen nicht schnell und sicher genug von anderen Flüssigkeiten unterscheiden könnte. Dies bedeutet aber nicht, dass die Passagiere Durst erleiden müssen. Sie können nach Passieren der Kontrollstellen in den nicht allgemein zugänglichen Bereichen der Flughäfen bzw. an Bord der Flugzeuge Getränke kaufen.
Erlaubte Mengen und Verpackung Welche Art von Plastikbeutel? Die europäische Verordnung zur Mengenbegrenzung von Flüssigkeiten erlaubt das Mitführen von Flüssigkeiten in Behältnissen von bis zu 100 ml, die in einem Plastikbeutel mitgeführt werden müssen. Die Passagiere können jeden beliebigen Beutel verwenden, solange dieser den Anforderungen der Verordnung gerecht wird: Der Beutel muss durchsichtig und wieder verschließbar sein und darf das Fassungsvermögen von einem Liter nicht überschreiten. Hier kämen z. B. Gefrierbeutel in Betracht, die in den meisten Supermärkten verkauft werden. Sie kosten rd. 10 Cent pro Beutel. Warum sollen es „wieder verschließbare" Beutel sein? Die Verordnung sieht aus rein praktischen Gründen „wieder verschließbare" Beutel vor. Einerseits müssen die Passagiere ihre Taschen fest verschließen können, so dass ihre Habseligkeiten nicht herausfallen, was für Reisende besonders ungünstig wäre. Andererseits muss das Kontrollpersonal die Taschen öffnen können, um die Inhalte überprüfen zu können. Was passiert, wenn ein Passagier am Flughafen ohne einen besagten Beutel ankommt? Überwiegend ist der Erwerb von Plastikbeuteln in den Geschäften der Flughäfen möglich.
Arznei- und Nahrungsmittel Was ist mit Passagieren, die Arzneimittel oder besondere Nahrungsmittel in flüssiger Form benötigen? Die Verordnung sieht gewisse Ausnahmen für die Mengenbegrenzung bei Arznei- und Nahrungsmittel in flüssiger Form vor, so z. B. für Babynahrung bzw. Nahrungsmittel für Menschen, die eine besondere Diät einhalten müssen. Den Passagieren ist es gestattet, diese durch die Kontrollen mitzunehmen und zwar in den Mengen, die sie für die Reise benötigen. Der Passagier muss dies in Zweifelsfällen nachweisen können (z.B. Vorlage eines Rezeptes)... Käufe in den Flughafengeschäften Sind die Flughafengeschäfte sicher? Wie sieht es mit den Geschäften jenseits der Kontrollstellen aus? Die Passagiere können innerhalb der sicherheitsempfindlichen Bereiche jenseits der Kontrollstellen ohne besondere Vorkehrungen Flüssigkeiten erwerben, die in manipulationssichere Tüten verpackt werden. Wie sieht es mit Umsteigefluggästen aus? Wenn der erste Flug an einem Flughafen innerhalb der EU abgeht, können die Passagiere notwendigerweise nur in Übereinstimmung mit der Verordnung Flüssigkeiten mit sich führen. Sie dürfen dementsprechend die Flüssigkeiten mit auf ihren zweiten Flug nehmen, solange diese in manipulationssicheren Taschen verpackt sind. Wenn jedoch der erste Flug in einem Drittland abging, gibt es keine Garantie, dass die Flüssigkeiten sicher sind. Demzufolge dürften die Passagiere, die von einem derartigen Flug an einem EU-Flughafen umsteigen, die besagten Flüssigkeiten nicht auf ihren zweiten Flug mitnehmen. Wie sieht es mit Käufen an Bord von Flugzeugen aus? Wird der erste Flug von einer Gemeinschaftsfluggesellschaft betrieben, so dürfen die Passagiere die besagten Flüssigkeiten auf ihren zweiten Flug mitnehmen, solange diese in manipulationssicheren Taschen verpackt sind. Dies ist so geregelt, weil die Luftverkehrsgesellschaft den EU-Sicherheitsbestimmungen unterliegt und von den Behörden eines Mitgliedstaates kontrolliert wird. Wird jedoch der erste Flug von einer Fluggesellschaft eines Drittlandes betrieben, so ist es den Passagieren nicht erlaubt, Flüssigkeiten, die sie während dieses Fluges erworben haben, auf ihren zweiten Flug mitzunehmen.
Drittländer Wie sieht es mit Flügen von Drittländern in die Europäische Union aus? Nach den ICAO-Empfehlungen sollen die Flüssigkeitsbeschränkungen seit Frühjahr 2007 Jahres auch für die ICAO-Mitgliedstaaten gelten. Eine Vielzahl von Drittstaaten hat diese Regelung bereits umgesetzt. Die Ausnahmen von der Flüssigkeitsbeschränkung nach der VO (EG) 1546/2006 für Waren, die in Flughafengeschäften oder an Bord eines Flugzeugs gekauft werden, gilt bislang jedoch nur für EU-Flughäfen bzw. –Gesellschaften. So muss z.B. Parfum, das in einem Duty-free-Geschäft in einem Drittstaat erworben wurde, beim Transfer durch einen europäischen Flughafen abgegeben werden; die Mitnahme beim Weiterflug zu einem anderen Flughafen ist nicht möglich. Unterstützung des Kontrollpersonals Wird durch die Verordnung die Größe des Bordgepäcks beschränkt? Können die Fluggesellschaften die Größe des Bordgepäcks beschränken? Quelle: Bundesministerium des Innern
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 11. Januar 2010 um 14:11 Uhr |

