| Flugbestimmungen |
| Geschrieben von: Administrator | |||
| Samstag, den 20. November 2010 um 20:41 Uhr | |||
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Neue Flugbestimmungen
Kaum hat man die Einführung der Tauchgepäckgebühren von Seiten diverser Fluggesellschaften als Passagier halbwegs verdaut, kommt nun auch noch in Deutschland eine staatlich verordnete Luftverkehrsabgabe für Tickets in Deutschland auf Flugreisende zu.
Diese Flugsteuer wird für alle Flüge ab dem 1. Januar 2011 fällig und beträgt zwischen acht und 45 Euro je Strecke. "Wir lehnen die Luftverkehrsabgabe ab", sagen Airlines und Flughafenbetreiber. In Europa werde es zu massiven Wettbewerbsverzerrungen kommen, befürchten Kritiker. "Aus Gründen des Klimaschutzes ist die Steuer gerechtfertigt", findet hingegen Monika Ganseforth, Vorstand des Verkehrsclub Deutschland (VCD). Welche Argumente auch immer für oder gegen die Luftverkehrssteuer sprechen: Bezahlt werden muss sie – und zwar ab sofort. An sich von den Fluggesellschaften, die sie aber an ihre Passagiere durchreichen. Hier einige Fakten zu der von der Berliner Regierung kürzlich im Kabinett beschlossenen Abgabe.
Was kostet die Steuer?
Bezahlen müssen die Airlines und damit auch die Passagiere die neue Steuer nach dem Kabinettsbeschluss bereits seit dem 1. September 2010. Fluggesellschaften wie Lufthansa, Air Berlin und Condor haben ihre Buchungsmaschinen flugs umgestellt und leiten die Abgabe direkt an ihre Fluggäste weiter. Für alle Flüge ab dem 1. Januar 2011 werden acht Euro je Strecke auf innerdeutschen Verbindungen und europäischen Kurzstrecken, 25 Euro für Mittelstrecken wie Ägypten und 45 Euro für Fernflüge fällig. Richtig abkassiert wird also vor allem auf Langstreckeflügen ab Deutschland. Und wer Pech hat, muss möglicherweise sogar doppelt zahlen: Passagiere, die zum Beispiel mit Air Berlin von Berlin nach München fliegen und von dort mit einer anderen Airline weiter in die USA reisen, zahlen acht Euro plus nochmal 45 Euro, wenn sie zwei Tickets für die Flüge haben, weil dieser Reise zwei Rechtsgeschäfte zugrunde liegen.
Gibt es gesetzliche Ausnahmen
Ausgenommen von der Luftverkehrssteuer sind Kinder unter zwei Jahren, die im Flugzeug ohnehin keinen eigenen Platz belegen, und zudem Umsteigeflüge vom Ausland ins Ausland sowie die Luftfracht. Gerade letzteres wird von vielen kritisiert, denn das Gesetz benachteiligt so einseitig die Passagierfluge. Das ökologisch an sich sinnvolle Ziel des Klimaschutzes wird verfehlt, weil der Frachtverkehr vollkommen von der Abgabe befreit ist.
Wird es weiterhin Schnäppchen-Tickets geben?
Vermutlich ja, aber wohl weniger als früher. Am härtesten trifft die Abgabe die so genannten Billig-Airlines. Sie befürchten, dass preisbewusste Fluggäste die Steuer zum Anlass nehmen könnten, von nun an weniger zu fliegen. Dennoch wollen auch Ryanair, Easyjet und Co. die Abgabe ganz oder in Teilen an den Kunden weiterreichen. "Bei Sonderangeboten wird Ryanair die Steuern und Gebuhren weiterhin übernehmen, um bestimmte Strecken und Preise zu bewerben. Bei regulären Tickets wird der Ticketpreis um den jeweiligen Euro- Betrag erhöht", so Henrike Schmidt von Ryanair. Auch Easyjet will weiterhin "sehr günstige" Tickets anbieten. Lufthansa überprüft derzeit noch notwendige Preisanpassungen. "Die 99-Euro-Tarife für Hin- und Rückflüge zu innerdeutschen und europäischen Destinationen wird es auch im Jahr 2011 geben" verspricht zumindest Unternehmenssprecher Peter Schneckenleitner.
Gilt die Steuer auch für Pauschalreisen?
Ja, denn auch die Reiseveranstalter werden diese neue Steuer an die Kunden weitergeben. Sie verlangen sogar mehr Geld als in dem vom Kabinettbeschlossenen Entwurf vorgesehen, weil die Steuer für die Reisebüros voll verprovisioniert werden muss und den Reiseveranstaltern "ein erheblicher Mehraufwand in der Verwaltung und in den Systemen entsteht". So erhebt zum Beispiel der Marktführer Tui in Hannover einen Kostenbeitrag für die Luftverkehrssteuer von zehn statt acht Euro auf innerdeutschen und europäischen Kurzstrecken, 28 statt 26 Euro für Mittelstrecken und 50 statt 45 Euro für die Fernflugverbindungen. Auch die Nummer zwei im deutschen Reisemarkt, der in Oberursel bei Frankfurt am Main ansässige Veranstalter Thomas Cook, lässt sich den Mehraufwand bezahlen: Er verlangt nach Flugstrecke gestaffelt neun, 28 beziehungsweise 50 Euro. Und es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, dass auch die übrigen Reiseveranstalter in Deutschland nachziehen und die zusätzlichen Kosten für Verwaltungsaufwand und Verprovisionierung bei der Reisebuchung in Rechung stellen.
Bis wann gilt die Luftverkehrsteuer?
An sich unbefristet, mindestens jedoch bis 30.6.2012. Dann soll die Regierung dem Bundestag über die Auswirkungen auf die Luftfahrtbranche und die Einnahmeentwicklung berichten. Experten halten es für möglich, dass die Steuer wieder abgeschafft wird. Wie in den Niederlanden: Dort war eine ähnliche Abgabe im Juli 2008 eingeführt und im Juli 2009 wieder ausgesetzt worden. Steuereinnahmen von 261 Millionen Euro standen einem volkswirtschaftlichen Schaden von mehr als 1,2 Milliarden Euro gegenüber, so errechnete das Luftfahrtforschungsinstitut Amsterdam Aviation Economics.
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| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 28. November 2010 um 15:33 Uhr |

